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Einreiseberechtigung und Visum – was ist der Unterschied?

Wer einen Aufenthalt im Ausland plant, stösst schnell auf Begriffe wie Einreiseberechtigung, Visum, ESTA oder Touristenvisum. Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich – und wie lange darf man damit im jeweiligen Land bleiben?

Einreiseberechtigung

Eine Einreiseberechtigung erlaubt grundsätzlich, zu einem bestimmten Land zu reisen und dort die Einreise zu beantragen. Je nach Reiseziel kann dafür beispielsweise eine elektronische Genehmigung wie das ESTA für die USAoder die ETA für Grossbritannien erforderlich sein.

Visum

Ein Visum wird dagegen in der Regel für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt, beispielsweise für Tourismus, Studium, ein Praktikum oder eine Arbeit. Welche Bedingungen gelten, hängt vom jeweiligen Land, der Staatsangehörigkeit und dem geplanten Aufenthaltszweck ab.

Gültigkeit ist nicht gleich Aufenthaltsdauer

Ein Punkt wird besonders häufig verwechselt: Wie lange eine Einreiseberechtigung oder ein Visum gültig ist, sagt nicht automatisch aus, wie lange man sich im Land aufhalten darf.

Ein gutes Beispiel ist das ESTA für die USA.

Ein genehmigtes ESTA ist grundsätzlich bis zu zwei Jahre gültig beziehungsweise bis zum Ablauf des Reisepasses, falls dieser früher abläuft. Während dieser Zeit kann das ESTA grundsätzlich für mehrere Reisen in die USA genutzt werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass man zwei Jahre in den USA bleiben darf.

Im Rahmen des Visa Waiver Program sind grundsätzlich Aufenthalte von maximal 90 Tagen pro Einreise möglich. Die endgültige Entscheidung über die Einreise und die zulässige Aufenthaltsdauer trifft die US-Grenzbehörde bei der Einreise.

Kurz gesagt:

  • ESTA: grundsätzlich bis zu 2 Jahre gültig bzw. bis zum Ablauf des Reisepasses
  • Aufenthalt in den USA: grundsätzlich maximal 90 Tage pro Einreise im Rahmen des Visa Waiver Program
  • ESTA ist kein Visum und keine Arbeitsbewilligung
  • Ein genehmigtes ESTA garantiert die Einreise nicht – die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft die US-Grenzbehörde bei der Einreise.

Vor der Reise genau prüfen

Wer einen Sprachaufenthalt, ein Praktikum, eine Arbeitsaufnahme oder einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte deshalb nicht nur prüfen, welches Dokument für die Einreise benötigt wird. Entscheidend ist auch, zu welchem Zweck und für wie lange der Aufenthalt erlaubt ist.

Bei Study Work Travel unterstützen wir unsere Teilnehmenden dabei, die für ihr Programm notwendigen Einreise- und Visumsbestimmungen zu verstehen und die entsprechenden Schritte rechtzeitig vorzubereiten.

Denn: Zwei Jahre gültig bedeutet nicht automatisch zwei Jahre Aufenthalt.

Weitere Informationen findest du hier.