Ausländische Arbeitskräfte für Hotellerie und Gastronomie

Die Schweizer Hotellerie ist bekannt für exzellenten Service und erstklassige Qualität. Um diesen Standard zu halten und weiterzuentwickeln, gewinnen internationale Arbeitskräfte zunehmend an Bedeutung. Unsere Dienstleistung unterstützt Hotels und gastronomische Betriebe dabei, qualifizierte Fachkräfte und motivierte Praktikanten aus dem Ausland zu engagieren. Mit unserer Expertise erleichtern wir euch den gesamten Prozess – von der Auswahl geeigneter Kandidaten bis zur administrativen Abwicklung inklusive Visumsbeantragung.

Was beinhaltet die Vermittlung einer Arbeitskraft für die Schweizer Hotellerie?

Wir sind auf die Vermittlung qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte spezialisiert und bieten umfassende Unterstützung für Arbeitgeber. Unser Service umfasst unter anderem die Beantragung der Arbeitserlaubnis in Bern, die Erstellung von Arbeitsverträgen, die Organisation der Krankenkassenversicherung für die ausländische Arbeitskraft und mehr. Diese Leistungen machen eine unkomplizierte Integration der Arbeitskraft möglich.

Wie sieht der Prozess aus, einen Arbeiter oder Praktikanten zu engagieren?

Meldet euch bei uns und wir senden gerne regelmässig eine Übersicht mit Kandidaten, die aktuell eine Stelle suchen. Lasst uns wissen, wer euer Interesse geweckt hat und wir stellen das vollständige Bewerbungsdossier zur Verfügung. Nachdem die Bewerber interviewt wurden und sich Betrieb und Kandidat auf eine Zusammenarbeit geeinigt haben, wird der Arbeitsvertrag ausgestellt, wobei wir bei Bedarf unterstützend zur Seite stehen. Anschliessend kümmern wir uns um alle administrativen Aufgaben, einschliesslich der Beantragung des Visums, und begleiten euch bei jedem Schritt.

Preise für Arbeitgeber exkl. MWST

CHF

Vermittlung, Administration und Visumsantrag
pro Person

1200.-

Visumsoganisation ohne Vermittlung
(Arbeitnehmer/in bereits bekannt)

800.-

Vermittlung von Personen aus EU/EFTA Staaten

800.-

Zusatzkosten:
Visumskosten werden vom Arbeitgeber übernommen.
Gebühren des kantonalen Migrationsamt werden dem Arbeitgeber direkt verrechnet.

Kantonal geregelt

Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, um einen Arbeiter zu beschäftigen?

Wenn ihr internationale Fachkräfte oder Praktikanten in eurem Team willkommen heissen möchtet, gibt es ein paar Dinge, die ihr beachten solltet. Die Unterkunft für die Arbeitskraft wird von euch organisiert. Ihr seid verpflichtet, den Mindestlohn gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einzuhalten. Zudem muss die Stelle eine Vollzeitstelle mit einem Beschäftigungsgrad von 100 % sein (Ausnahme bei Europäischen Arbeitnehmern), da Teilzeitbeschäftigungen nicht erlaubt sind. Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass die Arbeitskraft oder der Praktikant nicht an andere Unternehmen verliehen wird. Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsbedingungen gehört ebenfalls zu euren Aufgaben. So schafft ihr die Grundlage dafür, dass alle notwendigen Bewilligungen problemlos ausgestellt werden können.

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